Die unterschiedlichen Regelungen darauf hat der Gesetzgeber ursprünglich nicht willkürlich festgelegt. Der Mehrwertsteuer-Satz von 7% sollte vor allem die Haushalte mit geringem Einkommen entlasten, deswegen fallen u.a. viele Lebensmittel heute darunter. Aber, hier mal ein paar Beispiele, die besonders sind:
Jeder Händler kennt diese Frage: „Kann ich bei Ihnen mit Karte zahlen?“ Was schon vor Beginn der Corona-Pandemie nur schwer mit „Nein, leider nicht“ zu beantworten war, ist jetzt für Händler und alle, die Geld von ihren Kunden entgegennehmen, ein noch größeres Thema geworden.
Auf Deutschlands einziger Hochseeinsel wird keine Mehrwertsteuer erhoben - folglich macht das eine Reise nach Helgoland für Kunden, Touristen und Käufer noch reizvoller. Und natürlich auch für sturmerprobte und seefeste Unternehmer - denn die müssten ihren Kunden keine Mehrwertsteuer berechnen!
Ich erlebe das leider immer wieder im Handel, an der Tankstelle und ganz oft zum Wochenende in der Gastronomie…“EC und Kartenzahlung heute nicht möglich!“
Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich nichts anderes als eine neue elektronische Kassenversion, die finanzamtkonform arbeitet und dem Kunden einen „ordentlichen“, also elektronisch produzierten und gespeicherten Kassenbon beschert. Oder übersetzt:
Nun gibt es speziell für Gründer_innen in der Cafe-, Bistro- und Gastroszene eine einfache, schnelle, schicke und vorallem sichere Kassenlösung, die auch GDPdU-zertifiziert ist.