Standardfrage in jedem Gründerseminar: „Ich starte von zu Hause aus und möchte nicht meine Privatadresse angeben. Muss ich trotzdem?“ Die Antwort lautet JA!
Das „VerpackG“ legt die Anforderungen an die Produktverantwortung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest und damit ist es auch relevant für alle Gründer:innen und Betreiber:innen einen Onlinehandels oder stationären Handels.
Zum Start die richtige Rechtsform auszuwählen ist für viele Gründer*innen fast undurchschaubarer Dschungel. Denn die Wahl der Rechtsform ist von vielen persönlichen als auch finanziellen Faktoren abhängig und beeinflusst viele Aspekte auch erst später.
Nach § 1 Gewerbesteuergesetz erheben die Gemeinden die Gewerbesteuer. Sie legen dafür einen Gewerbesteuerhebesatz fest, der für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen gleich sein und mindestens 200 % betragen muss.
Eine sehr einfache und vorallem schnelle Gegenüberstellung von
Umsatz und Wareneinsatz (Wareneinkauf)
ist der Rohertrag.
Als eine absolute Kennzahl dargestellt, die sich als Differenz aus Umsatzerlösen und Wareneinsatz ergibt, gibt sie sofort und schnell Auskunft darüber, was an Ertrag „übrig“ bleibt um ALLE anderen Kosten zu bezahlen.
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Nicht, dass ich dich um ein virtuelles Almosen anbetteln wollten. Hier habe ich gerade mir dir den sogenannten Benjamin-Franklin-Effekt getestet! Kennst du noch nicht?