Das „VerpackG“ legt die Anforderungen an die Produktverantwortung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest und damit ist es auch relevant für alle Gründer:innen und Betreiber:innen einen Onlinehandels oder stationären Handels.
Drei Jungunternehmer aus Hamburg sind vor einigen Monaten angetreten, den stationären Handel zu modernisieren, indem Flächen optimal genutzt werden und so zwangsläufig auch ein Wandel herbeigeführt werden soll.