Flllet40 – Stephan Knecht
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Der Blog vom Unternehmensberater!

Für Gründer:innen, Führungskräfte und Unternehmer:innen im Handel.

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Was bedeutet GoBD eigentlich für den Handel?

Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich nichts anderes als eine neue elektronische Kassenversion, die finanzamtkonform arbeitet und dem Kunden  einen „ordentlichen“, also elektronisch produzierten und gespeicherten Kassenbon beschert. Oder übersetzt: „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff”.

Damit ist die Zeit der guten alten „Quittungsblöcke“ im Handel bald abgelaufen. Ab dem 01.01.2017 fordert das Finanzamt für alle Händler, Cafébetreiber, Friseure und andere Dienstleister diese Form der elektronischen Kasse.

Kann Ihre „Alte“ GoBD?

Das ist sicher die erste wichtige Frage, denn viele alte „Kassenmöhrchen“, die noch nach Warengruppe/ Preis funktionieren, können oft diese Dinge nicht und ein Update ist meist nicht möglich oder schlichtweg zu teuer. Zeit also, sich mit was neuem zu beschäftigen, was gleich mehrerer dieser Anforderungen erfüllt:

Kasse, Warenwirtschaft, EC Zahlungen, Buchhaltung und Anbindung an den Onlineshop. 

Das ganze noch schnell und intuitiv erlernbar, ohne einige Semester IT Studium als Basis zu haben. Das Berliner Unternehmen Inventorum bietet seit einigen Jahren diese Lösung für den Handel an und haut jetzt zum Jahresende 2016 eine Aktion raus, damit die Trennung von der alten Kasse leichter fällt. Sacken Sie 200,- € Trennungsgeld ein!

Also sagen Sie ihrer alten Kasse Lebewohl, und entscheiden Sie sich schnell für eine Neue Variante, bei der sie nur profitieren können:

  • finanzamtkonform gemäß den GoBD
  • modernere, mobilere, funktionsumfassendere iPad-Kasse
  • 200€ Trennungsgeld einfach obendrauf.

Wie das geht, erfahren Sie hier:

https://www.inventorum.de/gobd

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