Flllet40 – Stephan Knecht
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Einschränkungen beim Existenz-Gründungszuschuss!

Im Newsletter von www.gründungszuschuss.de wurde nach Rücksprache mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales gestern berichtet, dass die geplanten Änderungen für den Gründungszuschuss nun bereits zum 01.November diesen Jahres in Kraft treten.

Die gravierendste Änderung wird sein, dass der Gründungszuschuss zukünftig zu einer Ermessensleistung, über die die Arbeitsagentur entscheiden kann, wird. Bis dahin bleibt der Zuschuss noch wie gehabt bei Erfüllen aller Voraussetzungen noch als "Rechtsanspruch"!

Die Förderungsdauer beträgt in Zukunft dann nur noch 6 Monate. Für Anträge vor diesem Stichtag wird die bekannte Förderung mit noch 9 Monate gewährt. Bei Gründung ab dem 01.11.2011 müssen noch 6 Monate Restanspruch auf ALG I bestehen. Bis zum 31.10.2011 sind es wie gehabt 3 Monate, bzw. die bekannte "90 Tage" Regelung.

Weitere Informationen gibt es hier: PDF-Download

Die Regelungen zum Rechtsanspruch und den Kürzungen sind dort auf Seite 7 formuliert. Das Inkrafttreten ist auf den letzten Seiten des Entwurfs geregelt.

Wer also eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit plant und die bisherigen Regelungen noch in Anspruch nehmen möchte, muss bis zum 31.10.2011 gründen!

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