
Für Gründer:innen, Führungskräfte und Unternehmer:innen im Handel.
Nach § 1 Gewerbesteuergesetz erheben die Gemeinden die Gewerbesteuer. Sie legen dafür einen Gewerbesteuerhebesatz fest, der für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen gleich sein und mindestens 200 % betragen muss. Der Gewerbesteuerhebesatz beeinflusst die Höhe der Gewerbesteuer, die auf den Gewerbeertrag erhoben wird und sich aus dem Ergebnis von:
1. bundeseinheitlicher Steuermesszahl 3,5 %
2. Gewerbesteuerhebesatz % ergibt.
Die Gewerbesteuer richtet sich dabei nach dem Jahresgewinn/ Betriebsergebnisses, wobei Einzelunternehmen und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 € pro Jahr geltend machen können. Beispiel in Hamburg für ein Einzelunternehmen (470% Gewerbesteuersatz):
Gewinn €
./. 24,5 T.€ Freibetrag
= xxx ;- € x 3,5% x 470% = Gewerbesteuer!
diese fällt i.d.R. dann an, sobald der Jahresabschluss gemacht wurde.
Funfact am Rande:
Eine der niedrigsten Sätze haben z.Bsp. die Städte Monheim und Leverkusen in NRW mit 250 %. Mit die höchsten Sätze haben die Städte Herten und Marl mit 550% - auch in NRW gelegen.