Flllet40 – Stephan Knecht
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Der Blog vom Unternehmensberater!

Für Gründer:innen, Führungskräfte und Unternehmer:innen im Handel.

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Mehrwertsteuer Sätze Rätsel

MwSt. Rätsel

Ein Esel? Kommt darauf an. Für den Arbeits- oder Maulesel zahlt man 7%, für den „unnützen“ Hausesel 19 %. 

Der Fruchtsaft? 19 %! Aber nur, wenn er püriert wurde wie ein Smoothie, sonst und bei allen frisch gepressten sind es 7 Prozent.

Der Adventskranz? Eigentlich 19%. Doch wenn er aus „frischem“, statt aus getrocknetem Grün gesteckt wurde, fallen nur sieben% an.

Der Sekt? 7 Prozent und der Champagner hat  na klar…:19%!

Fisch? Wieder 7% und der Hummer, YES, der ist Luxus und der hat somit 19%. Gecheckt…? Weit gefehlt, denn jetzt wird’s richtig lustig.

Zubereiteter Kaffee unterliegt dem Regelsatz von 19%. Kaffeebohnen aber nur 7%. Soweit so gut;-) 

ABER, Kaffee-to-Go…ja der liegt wieder bei 7% ?!? Okay. Check…geht noch was?

 

Der Latte Macchiato und der beliebte Cappuccino haben einen Milchanteil von ca. 75% und mehr und dann… ja dann ist plötzlich der MwSt-Satz von 19 % gültig…unabhängig ob To-Go oder To-Stay.

Der enthaltene Milchanteil entscheidet über das umsatzsteuerliche Schicksal des Cappuccino, wobei auf die Gewichtsverhältnisse und nicht auf das Volumen oder den Tasseninhalt abgestellt wird. 

Alles klar?!? Nee, deshalb ist gut, sich bei diesem Thema gut vorzubereiten, die Kasse und die entsprechenden Warengruppen angepasst programmieren (zu lassen), denn sonst droht bei einer Betriebsprüfung eine saftige Nachzahlung. Und bei dem Thema Mehrwertsteuer versteht das Finanzamt bekanntlich ja keinen Spaß…

 

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