Flllet40 – Stephan Knecht
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Der Blog vom Unternehmensberater!

Für Gründer:innen, Führungskräfte und Unternehmer:innen im Handel.

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Impressumspflicht

Telemediengesetz TMG §5

Denn das ist einer der häufigsten Abmahngründe von Anwälten, die dies als Geschäftsmodell für sich erkannt haben. Im TMG im §5 ist die Allgemeine Informationspflicht klar geregelt. Damit ist der Ort an dem dein Unternehmen bei der Kammer oder bei der Behörde angemeldet worden ist öffentlich, ausführlich und klar lesbar sichtbar zu machen. 

Willst du das nicht, musst du dir einen Co-Working Space suchen, dort den Sitz des Unternehmens oder der Firma anmelden und dann hat sich deine Privatadresse erledigt. Es gibt auch mittlerweile mehrere Unternehmen, die sogenannte "Virtual Offices" anbieten. Somit hast du in einem Co-Workingspace eben eine meldefähige Adresse und mietest dich dort eben "Virtuell" ein. Dann kommt deine Post dort hin und deine Privatanschrift ist damit auch raus.

Ganz anders läuft es, wenn du ein Ladengeschäft, ein Café oder Restaurant oder eine Betriebshalle anmietes, denn dann gibst du diese Adresse bei deiner Gewerbeanmeldung eben an. 

P.S.:

ein Impressum als Bild (jpg., png o.a.) einzufügen, damit du keine SPAM Emails oder blöde Aquiseanrufe bekommst, ist auch nicht gut…denn die Telefonnummern oder die Emailadresse muss Maschinen-LESBAR und auch kopierbar sein…das kostet dich sonst je nach Anwalt so zwischen 1.200 -1.500,-€ an "Lehrgeld" für deine Ausbildung...also lass es lieber sein;-)

Ja, und sobald du deinen Laden, dein Café für Endverbraucher öffnest, musst du natürlich auch hier die Impressumspflicht an der Ladeneingangstür oder im Schaufenster einhalten.;-)))

 

Genauere Infos dazu findest du im Gesetzestext des TMG:

https://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html

 

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